Im Zuge von Immobilientransaktionen mit einem gewerblichem Hintergrund ist eine mögliche, nutzungsbedingte Verunreinigung des Untergrundes, des Grundwassers bzw. in Abhängigkeit der früheren Nutzung auch der Bausubstanz ein Risikofaktor.
Üblicherweise sind gewerbliche Objekte mit einer diesbezüglich sensiblen Nutzung durch die zuständigen Umweltbehörden als Verdachtsflächen erfasst. Bei einer Umnutzung oder baulichen Veränderung werden dann in der Regel Nachweise verlangt ob durch die ehemalige Nutzung keine schädlichen Verunreinigungen der Schutzgüter vorliegen.
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