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Wir erstellen für den Bauherrn, Planer oder Auftragnehmer unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit objektspezifische Gründungskonzepte für Bauvorhaben aller Art. Hierbei sind alle erforderlichen Angaben, die für eine sichere Abwicklung des Bauvorhabens in der Gründungsphase relevant sind, enthalten. Dies sind neben dem allgmeinen Gründungskonzept i.d.R. Hinweise zur Ausbildung der Baugruben, der Baugrubenwände und -sohlen sowie möglicherweise erforderlichen Verbaumaßnahmen, Bauwerksabdichtungen mit Dränmaßnahmen und Angaben zur Wiederverwertbarkeit anfallenden Erdaushubs. Sind Grundwasserhaltungen notwendig, erarbeiten wir für Sie die Wasserrechtsanträge und übernehmen die Koordination mit der für Sie zuständigen Wasserrechtsbehörde. Bei Bedarf führen wir alle erdbaustatische Sicherheitsnachweise, hier DIN- gerechte Setzungsberechnungen, Böschungs- und Grundbruchsicherheitsberechnungen, durch. |
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Zur Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit untersuchen wir Areale, die für die Bebauung von Neubaugebieten vorgesehen sind um dem Erschließungsträger eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation und die Ausschreibung der Maßnahme zu ermöglichen. Dies beinhaltet, neben der Aufnahme der allgemeinen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Angaben zur Wiederverwertungsmöglichkeit von Erdaushub und evtl. erforderlichen Bodenverbesserungsmaßnahmen bei der Kanalverfüllung oder im Straßen- und Wegebau. Selbstverständlich bieten wir alle Feld- und Laboruntersuchungen, die in diesen Zusammenhang erforderlich sind, an.
Auch nach Beginn der Erschließungsmaßnahme werden auf Wunsch Ihre Belange im Zuge der Eigen- oder Fremdüberwachung durch uns vertreten. |
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Friedhofserweiterungen, Neu- oder Wiederbelegungen
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